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<table width="540" border="0" align="center" cellpadding="1" cellspacing="0"> <!--DWLayoutTable--> <tr> <td align="left" valign="middle" class="Stil-titel" style="border-bottom: 1px solid #00008A; border-top: 1px solid #00008A">MR - Mammographie</td> </tr> <tr> <td align="left"><div align="justify">&nbsp;</div></td> </tr> <tr> <td align="left"><div align="justify">In speziellen F&auml;llen wird die Kernspintomographie (MRT) als Untersuchungserg&auml;nzung zur R&ouml;ntgen-Mammographie hinzugezogen. Mit der so genannten MR-Mammographie kann in Einzelf&auml;llen bei unklaren mammographischen oder sonographischen Befunden sowie nach einer brusterhaltenden Therapie eines Mamma-Carcinoms eine Kl&auml;rung erzielt werden.<br> <br> Die MR-Mammographie geh&ouml;rt nicht zu den Routineuntersuchungen bei der Abkl&auml;rung von Symptomen und Krebsverdacht. <br> <br> Sie ist nur in Einzelf&auml;llen oder bei schon vorliegender Brustkrebserkrankung eine Kassenleistung, wenn ein verd&auml;chtiger Befund mit den anderen Methoden (R&ouml;ntgen-Mammographie, Ultraschall) nicht zu kl&auml;ren ist (z.B. bei der Rezidiv-Diagnostik), <br> <br> In unserer Gemeinschaftspraxis muss f&uuml;r diese F&auml;lle eine Kosten&uuml;bernahmeerkl&auml;rung Ihrer Krankenkasse vorgelegt werden. </div></td> </tr> </table>