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MR - Mammographie
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In speziellen Fällen wird die Kernspintomographie (MRT) als Untersuchungsergänzung zur Röntgen-Mammographie hinzugezogen. Mit der so genannten MR-Mammographie kann in Einzelfällen bei unklaren mammographischen oder sonographischen Befunden sowie nach einer brusterhaltenden Therapie eines Mamma-Carcinoms eine Klärung erzielt werden.

Die MR-Mammographie gehört nicht zu den Routineuntersuchungen bei der Abklärung von Symptomen und Krebsverdacht.

Sie ist nur in Einzelfällen oder bei schon vorliegender Brustkrebserkrankung eine Kassenleistung, wenn ein verdächtiger Befund mit den anderen Methoden (Röntgen-Mammographie, Ultraschall) nicht zu klären ist (z.B. bei der Rezidiv-Diagnostik),

In unserer Gemeinschaftspraxis muss für diese Fälle eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse vorgelegt werden.
 
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