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Kick-Back
Kein Kick-back!
 

<table width="540" border="0" align="center" cellpadding="1" cellspacing="0"> <tr> <td align="left" valign="middle" class="Stil-titel" style="border-bottom: 1px solid #00008A; border-top: 1px solid #00008A">Kick-Back</td> </tr> <tr> <td align="left">&nbsp;</td> </tr> <tr> <td align="left">Als sogenanntes <strong>Kick-back</strong> wird&nbsp; eine unzul&auml;ssige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertrags&auml;rzten bezeichnet. Im Einzelfall bedeutet das folgendes: Ein behandelnder (Fach-)arzt, z.B. Orthop&auml;de oder Neurologe, &uuml;berweist einen Patienten zu einer bestimmten Untersuchung, meistens einer Kernspintomographie. Dabei empfiehlt er explizit einen bestimmten Facharzt f&uuml;r Diagnostische Radiologie, der einen Teil seines Honorars dem &Uuml;berweiser r&uuml;ckerstattet. Dieses betrifft vor allem privatversicherte Patienten. <br> <br> Eine Zuweisung gegen Entgelt ist berufsrechtlich untersagt, da sie gegen das Prinzip der freien Arztwahl und h&auml;ufig auch gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verst&ouml;&szlig;t. Eine &Uuml;berweisung gegen Entgelt alleine durch eine unverbindliche Empfehlung Ihres behandelnden Arztes anzunehmen, ist jedoch h&auml;ufig voreilig und falsch. Sie als Patient/in sollte im Einzelfall die &Uuml;berweisungspraktiken hinterfragen, insbesondere wenn Ihnen die Durchf&uuml;hrung einer speziellen Untersuchung oder Therapie bei einem bestimmten Arzt nahegelegt wird. <br> <br> <strong>Wir als Radiologische Praxis lehnen das Kick-back-Verfahren, wie es leider weit verbreitet ist, ab.</strong> Dieses Vorgehen ist grunds&auml;tzlich unlauter und &uuml;bervorteilt nicht selten Sie als Patient. Die freie Arztwahl sollte in allen F&auml;llen gew&auml;hrleistet sein.<br> <br> Links hierzu:<br></td> </tr> <tr> <td align="left" class="text"><a href="http://www.aerzteblatt.de/V4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=55880" target="_blank">Wahrung der &auml;rztlichen Unabh&auml;ngigkeit Umgang mit der &Ouml;konomisierung des Gesundheitswesens Hinweise und Erl&auml;uterungen* beschlossen von den Berufsordnungsgremien der Bundes&auml;rztekammer am 2. April 2007, Deutsches &Auml;rzteblatt 2007, 104 (22)</a><br> <br> <a href="http://medizinrecht-urteil.de/Arztrecht-Krankenhausrecht/Verbotenes-Kick-back-durch-Beteiligung-an-einer-Labor-GmbH.html" target="_blank">Verbotenes &bdquo;Kick-back&ldquo; durch Beteiligung an einer Labor-GmbH</a><br> <br> <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Kick-back" target="_blank">wikipedia</a></td> </tr> </table>